Reiserücktrittsversicherung

Poplidays Multirisk Komfort by Mutuaide
Weil wir wissen, dass das Leben manchmal Überraschungen bereithält, versichert der Poplidays Multirisk Komfort-Vertrag unsere Reisenden individuell bei Gelegenheiten und während ihrer Reisen.
Reisen Sie unbesorgt
- ✔️ Eine Versicherung für alle gerechtfertigten Gründe.
- ✔️ Unerwartete Abdeckung.
- ✔️ Kundenservice, um Ihnen zu helfen.
- ✔️ Keine versteckten Kosten.
Reisen Sie versichert mit Poplidays
Stornierung aus medizinischen Gründen
Bis zu 5.000€ pro Person und 15.000€ pro Ereignis.
- Stornierung bei schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod.
- Stornierung bei fehlender Impfung und bei Verweigerung der Beförderung nach Temperaturmessung.
Unterbrechung des Aufenthalts
Bis zu 4.000€ pro Person.
- Rückerstattung der nicht genutzten Landleistungen anteilig (Transport nicht inbegriffen)
Haftpflicht des Mieters
Bis zu 500.000€ pro Schadensfall.
- Körperliche, materielle und immaterielle Folgeschäden, die Dritten durch die Nutzung der Räumlichkeiten entstehen.
Option Schnee
Pistenrettung: bis zu 5.000€.
- Rückerstattung der Skipässe: bis zu maximal 250€ pro Versicherten und Ereignis.
- Verlust, Diebstahl und Bruch des Materials: bis zu 250€.
Weitere Details zum Multirisk Komfort-Vertrag

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Versichern Sie Ihre Reise trotzdem!
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung.
Nach diesem Zeitraum können wir die Versicherung für Mutuaide nicht mehr gewährleisten.
Mutuaide-Versicherung, mehr erfahren
- Die Folgen des Scheiterns des Reiseveranstalters.
- Bürgerliche oder ausländische Kriege, Unruhen, Volksbewegungen oder ein Streik.
- Folgen der Auflösung des Atomkerns oder jeglicher Bestrahlung aus einer Energiequelle mit radioaktivem Charakter.
- Epidemien, sofern in der Garantie nicht anders festgelegt, Naturkatastrophen und Verschmutzung.
- Medizinische Kosten im Heimatland.
Die Hauptausschlüsse des Vertrags sind:
- Dienstleistungen, die während der Reise nicht angefordert oder nicht von uns organisiert wurden oder mit unserer Zustimmung erfolgen, geben nachträglich keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung.
- Freiwillige Teilnahme eines Versicherten an Unruhen oder Streiks, Schlägereien oder Übergriffen.
- Folgen des Gebrauchs von Medikamenten, Drogen, Betäubungsmitteln und ähnlichen Produkten, die nicht ärztlich verordnet wurden, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
- Jegliche vorsätzliche Handlung des Versicherten, die zur Auslösung der Vertragsgarantie führen kann.
- Vorerkrankungen, die diagnostiziert und/oder behandelt wurden und innerhalb der letzten 6 Monate vor der Beantragung der Hilfeleistung eine Krankenhausbehandlung erforderten und deren Verschlechterung vorhersehbar war.
Der Vertrag enthält auch einige Einschränkungen:
- Es werden nur die Garantien erworben, die der abgeschlossenen Formel entsprechen und auf der Reservierungsrechnung angegeben sind.
- Der Vertrag muss am Tag der Reisebuchung oder spätestens am Tag vor dem ersten Tag der Anwendung der Stornogebühren-Tabelle abgeschlossen werden.
- Im selben Vertrag müssen alle Versicherten die gleiche Formel abgeschlossen haben.
- Der Versicherte muss in Europa, in den DOM-ROM-COM und sui generis Gemeinschaften wohnhaft sein.
Die Garantien gelten weltweit, mit Ausnahme von Ländern, die sich im Zustand eines Bürgerkriegs oder ausländischen Kriegs befinden, notorisch politisch instabil sind oder unter Volksbewegungen, Unruhen, Terroranschlägen, Repressalien, Einschränkungen der freien Bewegung von Personen und Gütern (aus welchen Gründen auch immer, einschließlich gesundheitlicher, sicherheitstechnischer, meteorologischer, etc.) oder der Auflösung des Atomkerns oder jeglicher Bestrahlung aus einer Energiequelle mit radioaktivem Charakter leiden.
Bei Vertragsabschluss
Der Versicherte muss den Beitrag zahlen.
Der Versicherte muss die vom Versicherer gestellten Fragen genau beantworten, insbesondere im Antragsformular, das eine Bewertung der versicherten Risiken ermöglicht.
Im Schadensfall
- Unter den Versicherungsgarantien:
- 1. Sie müssen den Schaden melden, sobald eine zuständige medizinische Behörde bestätigt, dass die Schwere Ihres Gesundheitszustands Ihre Reise kontraindiziert oder sobald Sie von dem Ereignis Kenntnis haben, das die Garantie auslösen kann.
- 2. Wenn der Schaden nicht direkt vom Reisebüro oder Veranstalter dem Versicherer gemeldet wurde, müssen Sie den Versicherer innerhalb von 5 Werktagen nach dem Ereignis, das die Garantie auslöst, benachrichtigen.
- Unter anderen Versicherungsgarantien muss der Versicherte seinen Schaden innerhalb von 5 Werktagen nach dem Ereignis, das die Garantie auslöst, melden.
- Unter den Assistance-Dienstleistungen muss der Versicherte die Assistance-Plattform kontaktieren und deren vorherige Zustimmung einholen, bevor er eine Initiative ergreift oder Ausgaben tätigt. In allen Fällen ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die für die Umsetzung der im Vertrag vorgesehenen Versicherungs- und Assistance-Dienstleistungen erforderlich sind.
Der Beitrag ist bei Vertragsabschluss zu zahlen, mit jedem vom Reisebüro akzeptierten Zahlungsmittel.
Beginn der Deckung
Die Garantien "Stornierung aus jedem gerechtfertigten Grund" treten am Tag des Vertragsabschlusses in Kraft. Alle anderen Garantien treten am Abreisetag (Versammlungsort des Veranstalters für die Abreise) in Kraft.
Widerrufsrecht
Gemäß Artikel L112-10 des Versicherungsgesetzes kann der Versicherte, der einen Versicherungsvertrag zu nicht beruflichen Zwecken abschließt, wenn er eine vorherige Deckung für eines der durch diesen neuen Vertrag abgedeckten Risiken nachweist, auf diesen neuen Vertrag verzichten, ohne Kosten oder Strafen, solange er nicht vollständig ausgeführt wurde oder der Versicherte keine Garantie in Anspruch genommen hat, und innerhalb von maximal vierzehn Kalendertagen nach Abschluss des neuen Vertrags.
Ende der Deckung
Die Garantien "Stornierung aus jedem gerechtfertigten Grund" enden am Abreisetag (Versammlungsort des Veranstalters für die Abreise). Alle anderen Garantien enden am letzten Reisetag (Ort der Gruppendispersion), mit einer maximalen Dauer von 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
Die Kündigung des Vertrags ist nicht erlaubt.