Ferienwohnung Vielle Aure Typ 3 für 7 Personen
2. Etage/Balkon/Südlage
Apartment Typ 3/7 Betten von 49 m² in der Residenz „Pré de Guignan“, 1,2 km vom Dorfzentrum, der Seilbahn, dem Wellnessbereich und der neuen Gondel entfernt.
Bestehend aus: Eingang - Wohnzimmer mit Sofa, TV - Kochnische mit Cerankochfeld, Mikrowelle
Im Wohnzimmer ausklappbares Sofa für 2 Personen
1 Schlafzimmer mit 1 Doppelbett,
1 Kabinenbereich mit 2 Etagenbetten
1 Kaminsessel + ein Reisebett vorhanden.
Duschraum - Parkplatz im Freien - Skiraum.
Kostenloser nahegelegener Shuttle zur Seilbahn oder Gondel
Optional: Reinigungsgebühr 200 €/ Leihbettlaken 12 €/Paar
Miete einer WLAN-Box: 7 €/Tag oder 39 €/Woche
Bei Störungen der Ausstattung der Residenz (Aufzüge, Schwimmbad, Wellnessbereich usw.) besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Um Ihren Aufenthalt zu erleichtern, verfügt die Unterkunft über einen PRIVATEN PARKPLATZ sowie einen SKI-SCHRANK.
Zu Ihrer Verfügung, um Ihren Aufenthalt zu erleichtern.
Optionen auf Anfrage: Reinigungsgebühr 200 €/ Leihbettlaken 12 €/Paar
Handtuchset 7€/Person
Tierzuschlag 45€/Woche oder 8€/Tag
Miete einer WLAN-Box: 7€/Tag oder 39€/Woche (Kaution 140€)
Lassen Sie sich nach der Buchung Ihrer Ferienwohnung beraten, Sie können:
- Buchen Sie Ihre Bergaktivitäten! Schneeschuhwanderungen, Schneemobilausflüge, Canyoning, Bergtouren...
All dies unter der Aufsicht eines qualifizierten Fachmanns!
- Buchen Sie Ihre Skipässe, die Ihnen bei Ihrer Ankunft in unserer Agentur zur Verfügung stehen.
- Buchen Sie Ihre Skiausrüstung zum Vorzugspreis.
Partner zu Ihren Diensten: ALTISERVICE, SPORT 2000 und DAS OFFICE DES SPORTS DE SAINT LARY
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Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.