Entdecken Sie diese 43 m² große Maisonette-Wohnung mit zwei Schlafzimmern in idealer Lage in einem kleinen Bergdorf. Sie verfügt über einen privaten Garten/eine Terrasse und bietet Platz für bis zu 5 Personen.
Gemeindeparkplätze befinden sich direkt am Haus.
Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer mit voll ausgestatteter Küche (Mikrowelle, Geschirrspüler, Herd, Waschmaschine etc.). Im Obergeschoss befinden sich ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett (140 x 190 cm) und ein weiteres Schlafzimmer mit einem Einzelbett (90 x 190 cm) und einem Etagenbett (2 x 90 cm).
Für Ihren Komfort bietet die Wohnung außerdem ein Badezimmer mit Dusche und ein separates WC.
• Haustiere sind nicht erlaubt.
• Die Kurtaxe (für Gäste ab 18 Jahren) ist nicht im Mietpreis enthalten.
• Optionale Leistungen:
• Endreinigung: 120 €
• Babybettverleih: 20 €/Woche
• Hochstuhl- oder Sitzerhöhungsverleih: 20 €/Woche.
• Handtuchverleih: 18 €/Set (1 kleines + 1 großes Handtuch).
• Bettwäscheverleih (1 Spannbettlaken + 1 Bettbezug + Kissenbezüge): 22 €/Einzelbett; 27 €/Doppelbett.
Im Herzen der Hautes-Pyrénées gelegen, ist Luz Saint Sauveur der ideale Ausgangspunkt, um die Berge das ganze Jahr über zu genießen. Im Winter bietet der Ort privilegierten Zugang zu drei Skigebieten: Luz-Ardiden, Grand Tourmalet und Gavarnie-Gèdre – ein Paradies für alle Wintersportbegeisterten. Im Sommer verwandelt sich Luz Saint Sauveur in ein Paradies für Wanderer, Radfahrer und Naturliebhaber, eingebettet zwischen geschützten Talkesseln, legendären Bergpässen und weiten Landschaften. Zu jeder Jahreszeit vereint Luz Saint Sauveur Abenteuer, Entspannung und Authentizität.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.