WOHNUNGSBESCHREIBUNG:
**-bewertete möblierte Touristenunterkunft
26 m² große Wohnung im 3. Stock
Funktionelle und gepflegte 2-Zimmer-Wohnung für 4 Personen.
- Wohnzimmer mit Schlafsofa (140 cm).
- Schlafzimmer mit Etagenbett (80 x 190 cm).
- Separate Küche mit Geschirrspüler, Elektroherd und Backofen.
- Separates Duschbad und WC.
- Süd-/Ostbalkon mit Blick auf den Place du Mottet.
WLAN nicht inbegriffen
Skiraum
Nichtraucherwohnung
Haustiere erlaubt (Haustierzuschlag = 40 €).
Wohnung nicht barrierefrei.
Gäste, die in dieser Wohnung übernachtet haben, haben sie mit durchschnittlich 8,57/10 Punkten bewertet.
NICHT INBEGRIFFENE ZUSATZLEISTUNGEN (müssen im Voraus gebucht werden): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyausstattung usw.
Die Residenz „Le Riondet“ ist ideal für Skifahrer gelegen: in der Nähe des Abfahrtsorts für ESF-Kurse und der Skipisten! Mit der Seilbahn Télébourg erreichen Sie die Geschäfte und das Zentrum von Valmorel.
Das Skigebiet Mottet ist ideal für Skifahrer oder Familien mit Kindern, die die Skischule besuchen. Es ist durch die Seilbahn Télébourg mit dem Zentrum von Valmorel verbunden. Fußgängerzone. Reservierung eines Tiefgaragenparkplatzes wird empfohlen.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Handtücher geliefert: 10 €.
- Bettwäsche geliefert für DOPPELZIMMER 140 cm (zzgl. Gebühren): 30 €.
- Bettwäsche geliefert für EINZELZIMMER 18 cm (zzgl. Gebühren): 18 €.
- Kinderbett nicht geliefert: 15 €.
- Hochstuhl nicht geliefert: 15 €.
- Babybettwäsche-Miete: 5 €.
- MiniBox-WLAN-Miete pro Woche: 40 €.
- Haustiere: 40 €.
- Endreinigung für T2-Apartments: 62 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.