Le Mottet - Studio - Hanglage und ESF: 0 m / Geschäfte: 200 m
BESCHREIBUNG DER WOHNUNG:
- Funktionelles 3-Personen-Studio dank beweglicher Trennwand.
- Voll ausgestattete Küche mit Geschirrspüler, Mikrowelle, Elektroherd x2, Kühlschrank, Kaffeemaschine
- 3 Einzelschlafsofas 80x190cm
- Badezimmer mit Badewanne
- Separates WC
- Südbalkon mit Bergblick
WLAN nicht inbegriffen
Nichtraucher-Apartment
Haustiere sind gegen einen Aufpreis von 40,00 € erlaubt
Wohnung für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich
NICHT INBEGRIFFENE ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN (müssen im Voraus gebucht werden): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyset usw.
Ankunft: 17.00 Uhr
Abreise: 10 Uhr
Kaution: 300,00 €
Zuzüglich Kurtaxe gemäß den aktuellen Sätzen.
Mieter, die in dieser Wohnung übernachtet haben, gaben ihr eine durchschnittliche Bewertung von 6,93/10.
Die Residenz „Le Cote Soleil“ befindet sich in unmittelbarer Nähe des ESF (ab 6 Jahren), der Ankunft des Télébourg und der Skipisten. Da der Weiler eine Fußgängerzone ist, empfiehlt sich die Reservierung eines Tiefgaragenstellplatzes. Die etwa 200 Meter entfernten Geschäfte sind über die Télébourg erreichbar.
Die Motte
Das Gebiet Mottet ist ideal für Skifahrer oder Familien, deren Kinder die Skischule besuchen. Durch den Télébourg mit dem Zentrum des Ferienortes Valmorel verbunden.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Haustier: 40 €.
- Hochstuhl: 15 €.
- Handtücher: 10 €.
- Babybett: 15 €.
- Miete von Bettwäsche mit Lieferung SIMPLE HC: 18 €.
- Miete von Babybettwäsche: 5 €.
- MiniBox Wifi-Miete pro Woche: 40 €.
- Tägliche WLAN-Miete: 8 €.
- Endreinigung T1: 57 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.