Le Mottet – Studio – Piste und ESF: 0 m / Skilift: 70 m / Geschäfte: 175 m
1* Möblierte Unterkunft
WOHNUNGSBESCHREIBUNG:
27 m² große Wohnung im 1. Stock
** Möblierte Unterkunft. Helles und funktionales, teilbares Studio für 4 Personen. Renoviert im Herbst 2014 – kein Teppichboden.
– Wohnzimmer mit 4 Einzelschlafsofas.
– Separate Küche mit Geschirrspüler, Cerankochfeld und Mikrowelle.
– Separates Bad und WC.
– Südbalkon mit Blick auf die Pisten und Berge.
Gäste, die in dieser Wohnung übernachtet haben, haben sie mit durchschnittlich 8,93/10 bewertet.
WLAN nicht inklusive
Skiraum
Nichtraucherwohnung
Haustiere erlaubt (Haustierzuschlag = 40 €).
Wohnung nicht barrierefrei.
NICHT INBEGRIFFENE ZUSATZLEISTUNGEN (müssen im Voraus reserviert werden): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyausstattung usw.
Die Residenz „La Roche Combe“ ist ideal für Skifahrer: direkt an den Pisten und in der Nähe der Skischule. Die Geschäfte, ebenso wie das Ortszentrum, sind mit der Seilbahn Télébourg erreichbar (ca. 200 m entfernt).
Das Skigebiet „Mottet“ ist ideal für Skifahrer oder Familien mit Kindern, die die Skischule besuchen. Es ist mit der Seilbahn Télébourg mit dem Ortszentrum Valmorel verbunden. Fußgängerzone; Tiefgarage wird empfohlen.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Bettwäschemiete mit Lieferung in die Einzelunterkunft: 18 €.
- Handtücher mit Lieferung: 10 €.
- Kinderbett ohne Lieferung: 15 €.
- Hochstuhl nicht inbegriffen: 15 €.
- Babybettmiete: 5 €.
- MiniBox WLAN-Miete pro Woche: 40 €.
- Haustier: 40 €.
- Endreinigung für T1: 57 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.