Le Mottet - 2 Zimmer + Hütte - Hanglage: 0 m / ESF: 200 m / Geschäfte: 300 m
BESCHREIBUNG DER WOHNUNG:
45m² große Wohnung im 2. Stock
- Wohnzimmer offen zum Essbereich und Küche
- Westbalkon mit Blick auf die Pisten.
- Schlafzimmer mit einem 160 cm breiten Doppelbett und Balkon.
- Kabine mit 2 Etagenbetten (4 Personen)
- Offene Küche mit Geschirrspüler, Backofen, Mikrowelle, Cerankochfeld
- Duschraum und separates WC.
WLAN INKLUSIVE
Skischrank
Nichtraucher-Apartment
Haustiere nicht erlaubt
Wohnung für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich
Mieter, die in dieser Wohnung übernachtet haben, gaben ihr eine durchschnittliche Bewertung von 10/10.
NICHT INBEGRIFFENE ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN (müssen im Voraus gebucht werden): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyset usw.
Die Residenz „Le Portail“ ermöglicht Ihnen die Abfahrt und Rückkehr auf Skiern zur Altispace-Piste. Auch die Skischule (für Kinder ab 6 Jahren) befindet sich ganz in der Nähe. Da der Weiler eine Fußgängerzone ist, empfiehlt sich die Buchung einer Tiefgarage (kostenpflichtig).
Das Gebiet Mottet ist ideal für Skifahrer oder Familien, deren Kinder die Skischule besuchen. Durch den Télébourg mit dem Zentrum des Ferienortes Valmorel verbunden.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Miete von Bettwäsche geliefert DOPPEL HC 160: 30 €.
- Miete von Bettwäsche mit Lieferung SIMPLE HC: 18 €.
- Lieferung von Handtüchern: 10 €.
- Babybett nicht geliefert: 15 €.
- Hochstuhl nicht geliefert: 15 €.
- Miete von Babybettwäsche: 5 €.
- Endreinigung T2 bis T3: 71,50 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.