SEIGNOSSE PLAGE – Le Trinquart Residence – 1-Zimmer-Apartment mit Balkon
Das Apartment verfügt über einen Eingangsbereich (4 m²), der in ein helles Wohnzimmer mit Sitzecke und Einbauküche (17,7 m²) führt. Von hier aus gelangt man auf einen nach Westen ausgerichteten Balkon mit freiem Blick auf die Dünen und, rechts, auf den Wasserpark – ein idealer Ort, um den Tag ausklingen zu lassen.
Die Küche ist mit einem Stehtisch, einem Cerankochfeld mit zwei Kochplatten, einem Kühlschrank und einer Mikrowelle ausgestattet.
Im Wohnzimmer befinden sich ein Schlafsofa und ein Fernseher.
Das Schlafzimmer (ohne Fenster) ist clever eingerichtet mit einem Doppelbett (140 cm) und einem darüberliegenden Etagenbett – ideal für ein Paar mit Kind.
Das Badezimmer ist mit Badewanne, Waschbecken und WC ausgestattet.
Diese Unterkunft bietet zahlreiche Vorteile: Sie wurde kürzlich renoviert, verfügt über einen funktionalen Grundriss, liegt in einer lebendigen und dennoch ruhigen Umgebung (der Wasserpark befindet sich direkt rechts) und ist ein idealer Ausgangspunkt für Erkundungstouren zu Fuß. Der private Parkplatz ist besonders in der Hauptsaison von Vorteil. Der Golfplatz Seignosse ist ca. 3,5 km entfernt.
Außerhalb der Hauptsaison sind Anreisen auch an anderen Tagen als Samstag möglich, gegebenenfalls fällt jedoch ein Heizkostenzuschlag an. Bettwäsche ist nicht inklusive; Sie können Ihre eigene mitbringen oder mieten. Die Unterkunft ist nicht barrierefrei.
Optionale Serviceleistungen sind vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu buchen:
- Reinigung: 180 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.