Dieses freistehende Haus liegt in einer ruhigen Gegend, etwa zehn Kilometer von Dijon und gleich weit vom berühmten Weingut Gevrey-Chambertin entfernt. Es ist ideal für einen Aufenthalt im Herzen Burgunds.
Im Erdgeschoss führt eine geräumige Eingangshalle zu zwei unterschiedlichen Bereichen: einerseits ein gemütliches und komfortables Wohnzimmer mit Flachbildfernseher. Andererseits ein Esszimmer, angrenzend an eine funktionale Küche mit Geschirrspüler und Mikrowelle. Der Elektroherd befindet sich in der Garage. Es gibt eine separate Toilette.
Im Obergeschoss führt der Treppenabsatz zu einem Schlafzimmer mit einem 140 x 190 cm großen Doppelbett und einem Badezimmer mit Dusche und Toilette. Ein zweites Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten (90 x 190 cm) führt zu einem großen, klimatisierten Dachgeschossschlafzimmer mit einem Schlafbereich mit einem Doppelbett (160 cm) und einem Bibliotheks-/Spielzimmerbereich (abgetrennt durch einen Vorhang) mit einem Schlafsofa (zusätzliche Schlafgelegenheit 15 €/Nacht/Person).
Draußen erwartet Sie ein schöner Garten mit Gartenmöbeln.
Parkplätze für zwei Fahrzeuge auf dem Grundstück (und eines in einer sicheren Garage).
Haustiere sind willkommen. Bitte beachten Sie jedoch: Das teilweise umzäunte Grundstück (aufgrund der Zaunhöhe) ist möglicherweise nicht für kleine Hunde geeignet (8 €/Tag/Tier).
Bettwäsche, Endreinigung, Handtücher, Heizung und Strom sind im Preis inbegriffen.
Sichere Garage für Sportgeräte oder Fahrräder.
Die Unterkunft ist nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Haustiere: 8,00 € pro Tag
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.