Direkt am Wasser gelegen, bietet dieses geräumige Ferienhaus mit ca. 140 m² Wohnfläche Platz für 9 Personen. In idealer Lage, nur 500 m vom Strand Grande Plage in Quiberon entfernt, im privaten Wohngebiet Menhir Couché, wird es Sie mit seiner friedlichen Umgebung und der ruhigen Atmosphäre verzaubern.
Die Unterkunft umfasst:
Erdgeschoss:
- Ein Wohn-/Esszimmer mit Sofa, Sesseln, Tisch und Stühlen,
- Eine voll ausgestattete Küche (Backofen, 4-Platten-Cerankochfeld, Geschirrspüler, Kühl-/Gefrierschrank, Grillplatte, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster),
- Eine Master-Suite mit einem 160 cm breiten Bett, einem Badezimmer mit WC und einem Ankleidezimmer,
- Ein Duschbad mit Waschmaschine,
- Ein separates WC,
Obergeschoss:
- Ein Schlafzimmer mit einem 160 cm breiten Bett (2 x 80 cm) und Stauraum,
- Ein Schlafzimmer mit einem 140 cm breiten Bett und Stauraum,
- Ein Schlafzimmer mit drei 90 cm breiten Betten,
- Ein Duschbad,
- Ein separates WC.
Ein schöner Garten mit Gartenmöbeln rundet das Angebot ab. Parkplätze für bis zu 3 Fahrzeuge sind vorhanden. Haustiere sind nicht erlaubt. Bettdecken werden gestellt.
Nebenkostenpaket für 75 € (außer vom 23. Mai bis 26. September 2026).
Optional: Endreinigung für 280 €. Bettwäsche, Babyausstattung und WLAN-Hotspot können gemietet werden.
Optionale Leistungen (vor Ort zu bezahlen und vor Anreise zu reservieren):
- Bettwäscheset für Doppelbett (160 cm): 22 €
- Bettwäscheset für Doppelbett (140 cm): 22 €
- Bettwäscheset für Einzelbett: 18 €
- Endreinigung: 280 €
- Badematte: 3,50 €
- Strandtuch: 8,50 €
- Handtuchset: 8 €
- Geschirrtücher (2 Stück): 3,50 €
- Babybadewanne: 7 €
- Hochstuhl: 15 €
- Babybett: 20 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.