CHALET L'OURS
Verbringen Sie Ihren Urlaub mit Familie oder Freunden im herrlichen, hochwertigen Chalet „L'ours de la Rosière“ für 12 bis 14 Personen. Es ist mit 5 Sternen ausgezeichnet und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei. Es liegt ideal am Fuße der Pisten und Geschäfte von Les Eucherts in La Rosière. Die Zimmer sind komplett von Filature Arpin dekoriert und zeigen Werke lokaler Künstler. Genießen Sie vom Whirlpool aus den außergewöhnlichen Panoramablick nach Süden auf das Haute Tarentaise-Tal. Zur Entspannung stehen Ihnen eine Sauna, ein Spielzimmer mit Tischfußball und ein Weinkeller zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne mit Flughafentransfers, Babysitting und Catering.
Das Chalet bietet folgende Ausstattung:
• Eine voll ausgestattete Küche (Induktionskochfeld, zwei Geschirrspüler, Mikrowelle, zwei Backöfen inklusive Dampfgarer, amerikanischer Kühl-/Gefrierschrank und eine Essinsel für 8/10 Personen)
• Ein Aufzug
• Ein Chalet ist für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet (WC, Badezimmer, angepasstes Schlafzimmer sowie sehr geräumige Wohnbereiche)
• 5 Badezimmer
• Ein Fernsehraum mit DVDs, eine Bibliothek und zahlreiche Brettspiele.
• Ein überdachter Parkplatz und zwei Außenstellplätze
• Eine Kinderschaukel mit herrlicher Aussicht
• Fußbodenheizung
• Kamin (Holz vorhanden)
• Bettwäsche inklusive und bezogene Betten bei Ankunft
• 110 m² große Terrasse
• Whirlpool für 7 Personen und Sauna für 4/5 Personen
• WLAN auf allen 4 Etagen des Chalets
Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis inbegriffen.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Babybett: 25 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.