Ein toller Ort zum Entdecken!
Unweit der mittelalterlichen Stadt Semur-en-Auxois und am Tor zum Naturpark Morvan gelegen, ist Montberthault eine kleine, ruhige Stadt, in der es sich gut leben lässt. Sie wohnen in einer charmanten einstöckigen Gîte für 4 Personen, ideal für Familien.
Sie haben ein angenehmes Wohnzimmer; Auf der einen Seite eine Einbauküche mit direktem Zugang zum Garten mit Gartenmöbeln und Grill, und auf der anderen Seite das helle Wohnzimmer. Auf der Schlafcouch können 2 weitere Personen übernachten.
Der Schlafbereich besteht aus zwei Schlafzimmern, eines hat ein 140x190-Bett, Stauraum und einen kleinen Arbeitsbereich, das zweite hat ein hochwertiges Etagenbett (2 x 90 Betten). Duschraum mit WC. Babyausstattung: Hochstuhl und Reisebett.
Wenn Sie Ruhe und Frieden im Grünen suchen, werden Sie begeistert sein! Garten, bewaldeter Park und gefüllter Teich. Haustiere nicht erlaubt.
Der durch eine Überdachung gesicherte Swimmingpool (4x8m) (unbeheizt) sorgt für tolle Momente der Entspannung mit Ihrer Familie. Dieser wird gemeinsam genutzt und ist von April bis Ende Oktober, jeweils von 9 bis 20 Uhr, geöffnet.
Tischtennisplatte und viele Spiele für Jung und Alt in einer finnischen Kota vorhanden!
Kein Internetzugang.
Strom, Heizung und Endreinigung im Preis inbegriffen.
Außer JULI/AUGUST: optionale Haushaltswäsche (muss im Voraus reserviert und vor Ort bezahlt werden), Geschirrtuch, Duschtücher und Badematte inklusive.
Die Außenbereiche werden mit den vor Ort wohnenden Eigentümern sowie den Bewohnern der zweiten Gîte (Ferienhaus für 4/6 Personen) gemeinsam genutzt.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.