Im Herzen des Auxois, in grüner und ruhiger Umgebung, ist dieses Holzchalet mit modernem Interieur der ideale Ausgangspunkt, um die Sehenswürdigkeiten unseres schönen Burgunds zu erkunden. Erdgeschoss: helles Wohnzimmer mit Einbauküche (Nespresso-Kaffeemaschine), große Kochinsel als Esstisch und Sitzecke. Klimaanlage w/k. 2 Schlafzimmer mit Doppelbett. Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und WC. Obergeschoss: kleines Zwischengeschoss und ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten. Babyausstattung: Hochstuhl und Reisebett.
Außenbereich: Terrasse und umzäunter Garten (450 m²). Elektrogrill. Privater Parkplatz mit zwei Stellplätzen. Schuppen mit Fahrrädern vorhanden.
Elektroheizung und Strom inklusive. Bitte beachten Sie: Bettwäsche und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden; diese werden nicht vom Eigentümer gestellt (keine Bettwäschemiete). Gebühren und Extras: Endreinigung: 60 €. Nur 1 Haustier erlaubt.
Unterkunft für 4 Personen, mit der Möglichkeit, 2 weitere Kinder kostenlos unterzubringen.
Zahlreiche Entdeckungsmöglichkeiten und Aktivitäten in der Nähe: Wandern, der Radweg am Burgund-Kanal, der Golfplatz Chailly, die Rennstrecke Auxois, Bootsfahrten in Pouilly-en-Auxois, die Schlösser von Commarin und Châteauneuf-en-Auxois. Die Seen Panthier und Grosbois verfügen über saisonale Strände. 30 Minuten von Dijon, der Hauptstadt der Herzöge von Burgund, Beaune, der Hauptstadt der Burgunderweine, dem Alésia Museum Park und dem Regionalpark Morvan entfernt.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu zahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Endreinigung: 73,17 € pro Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.