Doppelhaushälfte mit nach Südwesten ausgerichtetem Garten, mit einer Wohnfläche von 55m².
Im Erdgeschoss:
Wohnzimmer mit Kamin, ausziehbarem Ecksofa für 2 Personen und Fernseher.
Separate Küchenzeile mit Waschmaschine, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kühlschrank, Kaffeemaschine und Wasserkocher.
Separates WC.
Oben:
Ein Schlafzimmer mit 1 Doppelbett (140 cm) und Zugang zu einem Balkon.
Ein Schlafzimmer mit 1 Doppelbett, 1 Etagenbett (90 cm) und 1 Sessel.
Duschraum mit WC und Handtuchwärmer. W-LAN
Gartenmöbel und Grill. Keller
Kurtaxe: Aktueller Satz/Nacht/Person ab 18 Jahren.
Möglichkeit der Endreinigung ab 120 €.
Möglichkeit der Miete von Doppelbettlaken 27 €, Einzelbetten 22 € und Handtüchern 18 €.
TIERE NICHT ERLAUBT
Dieses Apartment wurde vom Fremdenverkehrsamt der Gavarnie-Täler mit 2 Sternen für 4 Personen (maximal 6 Personen) bewertet.
Die Residenz Clos Saint Clément besteht aus vier Gebäuden und 51 Wohnungen, in der Nähe aller Annehmlichkeiten und Aktivitäten des Dorfes (Geschäfte, Restaurants, Carrefour-Supermärkte, Kino, Bowling usw.).
Das Thermal- und Freizeitzentrum Luzéa liegt 1,5 km entfernt.
Das Fremdenverkehrsamt befindet sich am Place du 8 Mai 1945.
Drei Skigebiete in der Nähe:
Luz Ardiden (20 Min.), kostenloser Shuttle vom Tourismusbüro
Barèges/La Mongie 9 km
Gavarnie 25 km
Die Schlüsselübergabe erfolgt bei der Agentur Luz-Saint-Sauveur, Place du 8 Mai 1945.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Miete von Doppelbettlaken: 27 €.
- Verleih von Badetüchern: 18 €.
- Miete von Einzelbettlaken: 22 €.
- Endreinigung T3: 120 €.
- Babybett: 20 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.