Unsere Gîte ist ein charmantes einstöckiges Haus, das in den Schafstall eines ehemaligen charakteristischen landwirtschaftlichen Anwesens aus dem Jahr 1860 mit eigenem Taubenschlag aus dem 15. Jahrhundert umgebaut wurde. Großes Wohnzimmer mit Fernseher, DVD-Player, digitalem Bluetooth-Radio mit Spotify, WLAN, offene Einbauküche mit Kaffeemaschine und Nespresso-Maschine, 1 großes Schlafzimmer mit 1 Bett 160x200, Bettdecke 220x240, ein zweites großes Schlafzimmer mit 3 Betten 90x200 (Twin), Bettdecken 150x200, Badezimmer mit Dusche und Doppelwaschbecken, separate Toilette mit Handwaschbecken. Babyausstattung auf Anfrage (kostenlos, Bett, Badewanne, Liegestuhl, Sitzerhöhung). Gaszentralheizung. Das Haus liegt in einer wunderschönen, noch erhaltenen grünen Landschaft mit unserem 1,2 Hektar großen, umzäunten Blumengarten (Gartenmöbel, Liegestühle, Sonnenschirm, Grill, Portikus, sonnige Terrasse, privater Parkplatz) und bietet einen herrlichen Panoramablick auf eine ruhige und hügelige Natur. Im Zentrum der Region Nivernais, in der Nähe historischer und natürlicher Sehenswürdigkeiten: Nevers, Vézelay, Guédelon, La Charité-sur-Loire, der Regionalpark Morvan, die Ufer der Loire und ihre Weinberge: Sancerre, Pouilly. Ganz in der Nähe des Freizeitzentrums Baye, wo Windsurfen und Schwimmen möglich sind, des Lac des Settons und des Nivernais-Kanals. Ganz zu schweigen von den vielen Wäldern, Wander- und Reitmöglichkeiten (Ponyclub). Für alle, die einen ruhigen und aktiven Urlaub genießen ... Einstöckiges Ferienhaus.
Rampe für einfachen Zugang zum Ferienhauseingang vorhanden.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.