Unterkunft: Diese Ferienwohnung verfügt über einen Eingangsbereich mit Schlafbereich und zwei Etagenbetten, ein Wohnzimmer mit ausgestatteter Küchenzeile, ein Doppelschlafsofa, ein Badezimmer und ein separates WC.
Vorteile dieser Ferienwohnung an der Côte d’Azur: Privatparkplatz, Gemeinschaftspool, Tennisplatz auf dem Grundstück und Strand in fußläufiger Entfernung mit unterirdischem Zugang.
Vorteile dieser Ferienwohnung am Meer in Les Issambres: Privatparkplätze stehen in der Residenz zur Verfügung. Die Unterkunft ist sehr gut ausgestattet und verfügt über Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner, einen Kombi-Backofen im Küchenbereich und Klimaanlage im Wohnzimmer.
Praktische Informationen: Die Residenz LA GAILLARDE bietet ideale Voraussetzungen für einen Familienurlaub: zwei schöne Gemeinschaftspools, mehrere Tennisplätze, einen Kinderspielplatz und vieles mehr.
Umgebung: Les Issambres gehört zur Gemeinde Roquebrune-sur-Argens. Dieses Wohngebiet liegt direkt am Meer und bietet eine herrliche Küste mit Buchten und Stränden. Die Domaine de la Gaillarde liegt an einem großen, schönen Feinsandstrand mit kinderfreundlichem Zugang (Unterführung). Alle wichtigen Geschäfte befinden sich in unmittelbarer Nähe. Vom Hafen von Les Issambres legen außerdem Boote für Mittelmeerausflüge ab, um den Golf von Saint-Tropez und die benachbarten Inseln zu erkunden.
Meinung eines Experten: Die Lage dieser Ferienwohnung ist ideal für Urlauber, die Sonne, Meer oder Pool ganz nach ihrem Geschmack genießen möchten.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu zahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Babyset: 35 €
- Wäschepaket für 2 Personen: 23 €
- Wäschepaket für 4 Personen: 46 €
- Haustier: 39 €
- Handtücher: 6,90 €
- Bettwäsche: 9,90 €
- Badematte: 2,90 €
- Doppelbettlaken: 12,90 €
- Geschirrtücher: 1,50 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.