LES GETS VERMIETUNG: Im Herzen des Dorfes, gegenüber der Mont-Chéry-Seilbahn mit Blick auf die Pisten. Sie können die kleine Bahn nehmen, die beide Seilbahnen umrundet, nur 80 Meter von den Pisten entfernt. Diese kürzlich renovierte, helle und komfortable Zweizimmerwohnung, ausgestattet für eine bis zu fünfköpfige Familie, ist 38 m² groß und befindet sich im 2. Stock (ohne Aufzug) der Residenz „LE MARCELLY“. Im Untergeschoss der Residenz befindet sich eine Einzelgarage. Die Erkerfenster der Wohnung mit Blick auf die Route des Grandes Alpes sind doppelt verglast. Ein Skiraum ist vorhanden. Elektroheizung ist vorhanden.
Beschreibung: Eingangshalle – Wohn-/Esszimmer mit einem neuen 160 cm breiten RAPIDO-Schlafsofa für 2 Personen + Fernseher, Zugang zum Balkon – Voll ausgestattete Küche (Induktionskochfeld und Elektroherd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Wasserkocher, Toaster, Mikrowelle, Schränke mit Kochgeschirr) – Ein Schlafzimmer mit zwei Etagenbetten (90 cm) + einem Ausziehbett (90 cm) + großem Kleiderschrank und Waschbecken – Duschraum (Waschbecken, Toilette, Dusche). Elektroheizung –
Bettwäsche (Bettwäsche und Handtücher) und Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten; diese sind optional; siehe Agenturleistungen.
Optionale Leistungen, die vor Ort zu zahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- REINIGUNGSPAKET FÜR ZWEI ZIMMER: 70 €.
- KOMPLETTES DOPPELBETT-SET: BETTBEZUG + HANDTÜCHER: 24 €.
- KOMPLETTES BETTWÄSCHESET FÜR 1 PERSON: BETTBEZUG + HANDTÜCHER: 24 €.
- HIPPOCKET WLAN WÖCHENTLICHE MIETE: 39 €.
- KOMPLETTES BETTWÄSCHESET FÜR 1 PERSON: BETTBEZUG + HANDTÜCHER: 24 €.
- MIETE FÜR EIN REISEBETT: 25 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.