Vermietung Les Gets: Geräumige und helle Zweizimmerwohnung, ausgestattet für bis zu 6 Personen, gepflegt, komfortabel und hell, im 2. Stock der Residenz „CHALET L'AIGLON“ (ohne Aufzug), mit einer Wohnfläche von ca. 50 m². 300 m von den Geschäften, 700 m von der Chavannes-Seilbahn und 850 m von der ESF-Skischule entfernt. 4/5 Zimmer auf dem Lageplan des Tourismusbüros. Ein privater Außenparkplatz für ein Auto. Zentralheizung. Kostenloses WLAN. Gemeinsamer Skiraum für alle Wohnungen. Kostenloser Shuttlebus hält vor der Residenz.
BESCHREIBUNG: Eingangsbereich mit Kleiderschrank – Ein Schlafzimmer mit Doppelbett (140 cm) + Kleiderschrank + Zugang zum Balkon – Ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten (90 cm) + Abstellraum + Zugang zum Südbalkon – Wohn-/Esszimmer mit Doppelschlafcouch (140 cm), Erkerfenster mit Zugang zu einer Balkonterrasse mit Gartenmöbeln – Voll ausgestattete Küche mit Zugang zum Esszimmer (6-Fach-Geschirrspüler, 1 Elektro- und 3 Gaskochfelder, Kühlschrank, Dunstabzugshaube, Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Backofen, Mikrowelle, inkl. Kochgeschirr) – Ein separates WC – Ein Badezimmer (Badewanne, Waschbecken) – Eine Terrasse mit Gartenmöbeln. Staubsauger vorhanden. Rauchen verboten.
Bettwäsche (Bettwäsche und Handtücher) und Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten; dies ist optional; siehe Agenturleistungen.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- KOMPLETTES BETTWÄSCHESET FÜR 2 PERSONEN: BETTBEZUG + HANDTÜCHER: 24 €.
- Reinigungsgebühr für drei Zimmer: 85 €.
- Komplettes Bettwäscheset für eine Person: Bettbezug + Handtücher: 24 €.
- Kinderstuhlmiete: 25 €.
- Reisebettmiete: 25 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.