LES GETS VERMIETUNG: Geräumige und helle Zweizimmerwohnung für bis zu 5 Personen, kürzlich renoviert, im 2. Stock der Residenz "CHALET LES MELEZES" (ohne Aufzug), mit einer Fläche von ca. 45 m². 300 m von den Geschäften und 400 m vom ESF entfernt, an der Kreuzung von Route du Léry und Rue du Front de Neige. F4 auf der Karte des Tourismusbüros. 1 Parkplatz in einer Gemeinschaftsgarage. Zentralheizung. Kostenloses WLAN. Gemeinsamer Waschraum mit 1 Waschmaschine vorhanden. Kostenlose Shuttle-Haltestelle im Winter vor der Residenz. SOMMER-MULTIPASSEN-MITGLIEDSCHAFT
BESCHREIBUNG: Geräumiger Eingangsbereich mit Kleiderschrank – Ein Schlafzimmer mit Doppelbett (140 cm) + Einzelbett (90 cm) + Kleiderschrank – Wohn-/Esszimmer mit Doppelschlafcouch (140 cm), Erkerfenster mit Zugang zum Balkon mit Gartenmöbeln und Blick auf das Dorfzentrum – Voll ausgestattete Küche mit Zugang zum Esszimmer (Geschirrspüler, 4 Cerankochfelder, großer Kühlschrank, Dunstabzugshaube, Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Backofen, Mikrowelle mit Kochgeschirr) – 1 separates WC – 1 Badezimmer (Dusche, Waschbecken) – Skiraum. Haustiere nicht erlaubt. Rauchen verboten.
Bettwäsche (Bettwäsche und Handtücher) und Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten; diese sind optional; siehe Agenturleistungen.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- KOMPLETTES BETTWÄSCHESET FÜR 1 PERSON: BETTBEZUG + HANDTÜCHER: 24 €.
- KOMPLETTES BETTWÄSCHESET FÜR 2 PERSONEN: BETTBEZUG + HANDTÜCHER: 24 €.
- REINIGUNGSGEBÜHR FÜR ZWEI ZIMMER: 70 €.
- KINDERSTUHLVERLEIH: 25 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.