Residenz LE QUAI AUX FLEURS – Genießen Sie eine ideale Lage am Meer in Port Camargue, Europas führendem Yachthafen, in dieser Studiokabine im ersten Stock einer Residenz mit Swimmingpool und einer 8 m² großen Terrasse mit Blick auf den Hafen und das Grüne!
Es besteht aus einem Eingang, 2 Etagenbetten in der Kabine, einem Badezimmer und einer Toilette. Die ausgestattete Küche öffnet sich zum Wohnzimmer, das über ein 140 cm langes Schlafsofa verfügt und durch das Erkerfenster Zugang zur Terrasse bietet.
Kostenlose, sichere Parkplätze in der Residenz.
Direktes Zugangstor zum Hafen.
Schwimmbad geöffnet vom 1. Mai 2025 bis 30. September 2025.
Unbeheiztes Schwimmbad, 2 Becken (1 für Kinder + 1 großes Becken)
Vor Ihrem Aufenthalt wird eine Kaution in Höhe von 400 € per Bankeinzug verlangt.
Haustiere nicht erlaubt - Kurtaxe extra
NICHT IM ANGEBOT: Haushaltswäsche, Verbrauchsmaterialien (Reinigungsmittel)
OPTIONALE DIENSTLEISTUNGEN:
- WLAN: 7 €/Tag – 39 €/Woche (5 GB/Tag)
- Miete von Haushaltswäsche:
* Bettwäscheset für 1 Person: 13 €/Woche - 9 €/Wochenende
* Bettwäscheset für 2 Personen: 16,50 €/Woche – 12 €/Wochenende
* Badeset: 10 €/Woche – 8 €/Wochenende
Endreinigung zusätzlich: 55 €
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- 1 WOCHE BADESET: 10 €.
- BADESET FÜRS WOCHENENDE: 8 €.
- Bettwäscheset für 2 Personen am Wochenende: 12 €.
- Bettwäscheset für 2 Personen, 1 Woche: 16,50 €.
- Bettwäscheset für 1 Person, 1 Woche: 13 €.
- Bettwäscheset für 1 Person am Wochenende: 9 €.
- Mini-WLAN-Box: 39 €.
- STUDIOREINIGUNG: 55 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.