Residenz FLEUR DE SEL – Hervorragende P2-Hütte in einer neuen, ruhigen Residenz, umgeben von wilden Feldern, für 4 Personen im 1. Stock. Eingang mit Küche und Frühstücksbereich, Schrank, separate Kabine mit Etagenbett für 2 Personen, ideal für Kinder, Wohnzimmer mit Zugang zur 12 m² großen Terrasse mit ruhiger, freier Aussicht. Schlafzimmer mit Doppelbett und Fenster mit Zugang zur Terrasse. Das Wohnzimmersofa kann je nach individuellen Vorlieben als Bett genutzt werden.
Sicheres Parken unter der Residenz.
Kommen Sie und entdecken Sie den einzigartigen Charme von Grau-du-Roi, wo Meer, Natur und Entspannung für einen unvergesslichen Aufenthalt zusammenkommen!
Vor Ihrem Aufenthalt wird eine Kaution in Höhe von 400 € per Bankeinzug verlangt.
Haustiere erlaubt: 50 € Aufpreis (nur kleine Hunde) - Kurtaxe extra
NICHT IM ANGEBOT: Haushaltswäsche, Verbrauchsmaterialien (Reinigungsmittel)
OPTIONALE DIENSTLEISTUNGEN:
- WLAN: 7 €/Tag – 39 €/Woche (5 GB/Tag)
- Miete von Haushaltswäsche:
* Bettwäscheset für 1 Person: 13 €/Woche - 9 €/Wochenende
* Bettwäscheset für 2 Personen: 16,50 €/Woche – 12 €/Wochenende
* Badeset: 10 €/Woche – 8 €/Wochenende
Endreinigung zusätzlich: 65 €
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Mini-WLAN-Box: 39 €.
- 1 WOCHE BADESET: 10 €.
- BADESET FÜRS WOCHENENDE: 8 €.
- Bettwäscheset für 2 Personen am Wochenende: 12 €.
- Bettwäscheset für 1 Person, 1 Woche: 13 €.
- Bettwäscheset für 2 Personen, 1 Woche: 16,50 €.
- TIERZUSCHLAG: 50 €.
- Bettwäscheset für 1 Person am Wochenende: 9 €.
- REINIGUNG P2: 65 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.