„Le Gîte de la Matte n°2“ ist eine 4-Sterne-Ferienwohnung im Erdgeschoss (138 m²) für bis zu 10 Personen in einem typischen Aravis-Chalet aus dem Jahr 1753. Die Wohnung verfügt über ein großes Wohnzimmer mit Kamin (Holz wird gestellt) und bietet eine hervorragende Ausstattung, darunter ein gemeinschaftlich genutztes norwegisches Bad. Die nach Südosten ausgerichtete Terrasse und der Balkon bieten einen atemberaubenden Bergblick. Die Wohnung befindet sich: – 1,3 km vom Zentrum von Grand-Bornand Chinaillon entfernt – 600 m von den Skipisten entfernt – 200 m von der Haltestelle des kostenlosen Shuttlebusses entfernt. Haustiere sind gegen einen Aufpreis von 5 € pro Tag willkommen. Parkplätze stehen auf einem privaten Außenparkplatz zur Verfügung. Bettwäsche, Handtücher und Haushaltswäsche werden gestellt. Die Endreinigung ist inklusive (ausgenommen Küche, Geschirr, Müllentsorgung und Aufräumen). Brennholz ist auf Anfrage gegen Gebühr erhältlich. Achtung 1000 €! Anreise ab 16:00 Uhr – Abreise vor 10:00 Uhr. Sie werden von der örtlichen Agentur bezüglich der Zahlung der obligatorischen Kurtaxe kontaktiert. Küche: Kochnische. Küchenausstattung: 3-Flammen-Kochfeld, Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank, Fondue-Set, Raclette-Grill, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher. Wohnzimmer: 86 m², Sofa(s). Schlafzimmer 1: 11 m², 1 Doppelbett (160 cm), eigenes Bad/Duschbad. Schlafzimmer 2: 9,5 m², 1 Doppelbett (140 cm), eigenes Bad/Duschbad. Schlafzimmer 3: 12,30 m², 1 Einzelbett, 1 Doppelbett (160 cm). Zwischengeschoss: 1 Doppelschlafsofa, 1 Doppelschlafsofa. Badezimmer: 3 Badezimmer mit mindestens einer Dusche. Toiletten: 2 separate Toiletten. Lage: Le Chinaillon
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.