Ferienhaus „Ferme des Goûts“ in Le Brethon
Diese restaurierte, ehemalige Scheune mit freiem Blick auf den Wald von Tronçais liegt in der Nähe des Bauernhofs des Eigentümers (mit Schaf- und Geflügelhaltung).
Erdgeschoss: Wohnzimmer, Kochnische, Kamin und Holzofen, 1 Schlafzimmer (1 Doppelbett 160 x 200 cm, Kinderbett), 1 Schlafzimmer (2 Einzelbetten 90 x 190 cm), Duschbad (Dusche/WC).
Das Ferienhaus nördlich von Le Brethon verfügt über einen schönen, 800 m² großen, umzäunten Garten und eine überdachte Terrasse mit Gartenmöbeln. Eier können direkt aus dem Hühnerstall geholt werden.
Ein Holzkohlegrill und eine Schaukel stehen Ihnen zur Verfügung.
Ein privater Teich ist 500 m entfernt. Saint Bonnet Tronçais erreichen Sie nach 8 km, Cérilly nach 10 km und Montluçon nach 35 km. Das Highlight des Ferienhauses: Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.
Heizung und Strom sind vom Gast zu tragen und müssen am Ende des Aufenthalts bezahlt werden.
Ausstattung: Flachbildfernseher, Grill oder Grillplatte, optionaler Reinigungsservice, Waschmaschine, Geschirrspüler, Kamin, Pelletofen, Babybett, kinderfreundliches Ferienhaus, umzäuntes Grundstück, Erdgeschoss, Kinderspiele im Freien, elektrische Heizung, Gartenmöbel, Mikrowelle, WLAN oder Internetzugang, DVD-Player, Terrasse, Garten, Haustierkaution, Bettwäsche inklusive, Gefrierschrank, 1-Monats-Miete, Last-Minute-Buchung, Lebensmittelgeschäft, Eigentümer vor Ort, Langzeitmiete, Parkplatz, freistehendes Haus.
Optionale Zusatzleistungen (vor Ort zu zahlen):
Endreinigung (optional): 60 €
Handtücher pro Person: 15 €
Heizkosten pro Tag: 10 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.