Die Wohnanlage Concorde 2 liegt ideal, nur ca. 300 Meter von den Geschäften in Pré Long und dem Skigebiet Serre Chevalier Vallée entfernt, das Sie bequem mit dem Skilift Casse du Boeuf erreichen.
Die Anlage verfügt über keinen Aufzug, und die Wohnung befindet sich im 3. Stock.
Sie bietet einen großen Garten (1000 m²). Die Skischule ESF ist 500 Meter entfernt, und der Pontillas-See mit seinen natürlichen Badestellen erreichen Sie nach 800 Metern.
Diese Ski-Ferienwohnung umfasst: ein nach Süden ausgerichtetes Schlafzimmer mit einem Doppelbett (140 cm), ein Wohnzimmer mit Schlafcouch und einem großen, nach Süden ausgerichteten Balkon, eine voll ausgestattete Küche (Geschirrspüler, Mikrowelle, Cerankochfeld, kleiner Kühlschrank, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher), ein Duschbad und ein separates WC. Für die Bewohner der Anlage Concorde stehen private Parkplätze zur Verfügung.
Die Vorteile dieser Bergwohnung: Die Lage der Anlage ist ideal, in der Nähe aller Annehmlichkeiten. Sie verfügt über einen großen privaten Außenparkplatz. Die Glastüren lassen viel Tageslicht in die Wohnung. Sie haben außerdem einen freien Blick auf den Garten der Anlage.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Eine Reinigung ist auf Anfrage möglich.
Optionale Serviceleistungen, die vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Baby-Set: 19,90 €
- Handtücher: 7,90 €
- Bettwäsche (Einzelbett, inklusive Bettdecke): 10,90 €
- Bettwäsche (Doppelbett, inklusive Bettdecke): 12,90 €
- Wöchentliche Miete eines Mini-WLAN-Routers: 39 €
- Badematte: 3,90 €
- Geschirrtücher: 2,90 €
- Endreinigung (T2): 105 €
- Haustiere: 39 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.