DIE UNTERKUNFT:
Diese 25 m² große 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 4. Stock (mit Aufzug) und ist für 4 Personen ausgestattet. Sie verfügt über:
– ein Schlafzimmer mit 1 Doppelbett
– ein Wohnzimmer mit 2 Einzelbetten und 1 Fernseher
– eine Küche mit 1 Backofen, 1 Geschirrspüler, 1 Mikrowelle, 2 Cerankochfeldern, 1 Kühlschrank, Wasserkocher, Filterkaffeemaschine, Barista-Kaffeemaschine, Toaster und Raclette-Set
– ein Badezimmer mit WC
Der Balkon bietet einen Blick nach Südwesten auf das Resort. Der Skiraum befindet sich in der Residenz.
Nichtraucherwohnung / Haustiere erlaubt (40 € Aufpreis)
Kein WLAN
Die Wohnung ist mit Bettdecken ausgestattet.
DIE RESIDENZ:
Le 4ème Dé ist eine große Residenz mit 2 Aufzügen. Die Pisten sind ca. 200 m und das Ortszentrum 300 m entfernt. Dank der Lage der Residenz sind die Parkmöglichkeiten relativ gut.
DIE UMGEBUNG:
Le Hameau du Sauget liegt am Waldrand und besticht durch seine traditionelle Architektur aus Holz, Stein und Schiefer. Es genießt eine privilegierte Lage in der Nähe des Zentrums und zahlreicher Aktivitäten.
ZUSATZLEISTUNGEN (NICHT INBEGRIFFEN) (mindestens 7 Tage im Voraus zu reservieren): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyset, Skipässe usw.
Kaution und Kurtaxe sind vor Ort zu entrichten.
Optionale Leistungen sind vor Ort zu entrichten und vor Ihrer Ankunft zu reservieren:
- Haustier: 40 €
- Reinigungsset: 3 €
- Endreinigung für T2: 55 €
- Handtücher: 10 €
- Badematte: 3 €
- Geschirrtuch: 2 €
- Babybett: 15 €
- Hochstuhl: 15 €
- Verleih eines Doppelbettbezug-Sets: 30 €
- Verleih eines Einzelbettlaken-Sets: 17 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.