DIE UNTERKUNFT:
Diese 25 m² große 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Stock und bietet Platz für 4 Personen. Sie verfügt über:
– ein Schlafzimmer mit Doppelbett, abgetrennt durch eine mobile Trennwand
– ein Wohnzimmer mit 2 Einzelbetten und Fernseher
– eine Küchenzeile mit Mikrowelle, Geschirrspüler, 3 Induktionskochfeldern, Kühlschrank, Toaster, Nespresso-Maschine sowie Raclette- und Fondue-Set
– ein Badezimmer mit WC (durch eine Tür abgetrennt)
Der Balkon bietet Blick auf das Resort und ist nach Süden ausgerichtet. Der Skiraum befindet sich in der Residenz.
Nichtraucherwohnung / Haustiere nicht erlaubt
Kein WLAN
Die Wohnung ist mit Bettdecken ausgestattet.
DIE RESIDENZ:
Le 4ème Dé ist eine große Residenz mit 2 Aufzügen. Die Pisten sind ca. 200 m und das Ortszentrum 300 m entfernt. Dank der Lage der Residenz sind die Parkmöglichkeiten relativ gut.
DIE UMGEBUNG:
Le Hameau du Sauget liegt am Waldrand und besticht durch seine traditionelle Architektur aus Holz, Stein und Schiefer. Es genießt eine privilegierte Lage in der Nähe des Zentrums und zahlreicher Aktivitäten.
ZUSATZLEISTUNGEN (NICHT INBEGRIFFEN) (mindestens 7 Tage im Voraus zu reservieren): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyausstattung, Skipässe usw.
Kaution und Kurtaxe sind vor Ort zu entrichten.
Optionale Leistungen sind vor Ort zu entrichten und vor Ihrer Ankunft zu reservieren:
- Endreinigung für ein Apartment mit einem Schlafzimmer: 61 €
- Miete Einzelbettlaken: 17 €
- Miete Doppelbettbezug: 30 €
- Handtücher: 10 €
- Badematte: 3 €
- Geschirrtuch: 2 €
- Hochstuhl: 15 €
- Babybett: 15 €
- Pflegeset: 3 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.