DIE UNTERKUNFT:
Diese 36 m² große 2-Sterne-Wohnung befindet sich im 2. Stock (mit Aufzug) und bietet Platz für 5 Personen. Sie verfügt über:
– ein Schlafzimmer mit Doppelbett
– eine Schlafnische mit Etagenbett im Eingangsbereich
– ein Wohnzimmer mit Einzelbett und TV/DVD
– eine Küchenzeile mit Mikrowelle, Geschirrspüler, 4 Cerankochfeldern, Kühlschrank, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster, Raclette- und Fondue-Set
– ein Badezimmer
– ein separates WC
Wohn- und Schlafzimmer verfügen über einen Ostbalkon mit Blick auf die Pisten. Der Skiraum befindet sich in der Residenz.
Nichtraucherwohnung / Haustiere nicht erlaubt
Kein WLAN
Die Wohnung ist mit Bettdecken ausgestattet.
DIE RESIDENZ:
Die Himmel-und-Hölle-Bahn befindet sich in der Nähe der Piste nach Montchavin. Eine Shuttlebushaltestelle ist direkt erreichbar und bietet eine bequeme Anbindung an das Ortszentrum. Die nach Norden ausgerichteten Apartments bieten einen Panoramablick auf das Tal und den Mont Blanc.
DIE UMGEBUNG:
Die Anlage liegt am Waldrand und besticht durch ihre traditionelle Architektur aus Holz, Stein und Schiefer. Sie bietet je nach Skifahrkönnen direkten Zugang zu fast allen Residenzen, entweder von Montchavin aus oder zurück ins Zentrum. Parkplätze stehen in der Nähe der Residenzen zur Verfügung.
ZUSATZLEISTUNGEN (mindestens 7 Tage im Voraus zu reservieren): Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Babyausstattung, Skiliftpässe usw.
Kaution und Kurtaxe sind vor Ort zu entrichten.
Optionale Leistungen sind vor Ort zu entrichten und vor Ihrer Ankunft zu reservieren:
- Endreinigung für T2-Apartments: 55 €.
- Miete eines Einzelbettbezug-Sets: 17 €.
- Miete eines Doppelbettbezugs: 30 €.
- Handtücher: 10 €.
- Badematte: 3 €.
- Geschirrtuch: 2 €.
- Hochstuhl: 15 €.
- Babybett: 15 €.
- Reinigungsset: 3 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.