Studiohütte für 4 Personen, Fläche 28 m² mit Terrasse, Südlage. Wohnzimmer ausgestattet mit einem 160cm Schlafsofa (2x80), Essbereich, TV. Zwei 90cm Etagenbetten im Eingangsbereich. Küchenzeile im Wohnzimmer mit Cerankochfeld, Multifunktionsmikrowelle, Geschirrspüler, Filter- und Tassimo-Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher und Raclettegerät. Badezimmer und separate Toilette. Linoleumboden. Nichtraucherstudio. Skiraum im Erdgeschoss. Überdachter Parkplatz Nr. 83 auf der ersten Ebene (Höhe 1,95 m).
Ruhige Residenz, 900 m vom Ortszentrum und 200 m von den Pisten und den ersten Skiliften entfernt. Auf einer Höhe von 1.800 Metern ist La Mongie eines von zwei Skigebieten, die das Skigebiet Grand Tourmalet bilden, das größte Skigebiet in den französischen Pyrenäen. Nehmen Sie sich während Ihres Aufenthalts die Zeit, den Pic du Midi de Bigorre zu besuchen, der mit der Seilbahn vom Zentrum des Resorts aus erreichbar ist. In Bagnères-de-Bigorre können Sie das Thermalwasser im Aquensis Spa genießen.
Die Residenz verfügt über einen gemeinschaftlichen Innenpool, einen Fitnessraum und eine Waschküche im Gebäude Campan 1. Bei Nichtfunktionieren dieser Einrichtungen übernimmt die Agentur keine Haftung. Eine Entschädigung ist nicht möglich.
Optionale Leistungen: Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung, Babybettverleih, Kinderstuhl
Kaution: 260 € pro Kreditkartenabdruck. Für Personen über 18 Jahre fällt eine Kurtaxe an. Haustiere sind nicht erlaubt.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- BABYBETT-MIETE: 20 €.
- KINDERSTUHL: 20 €.
- ENDREINIGUNG STUDIO: 80 €.
- HANDTUCHVERLEIH: 18 €.
- LEIH VON KLEINEN BETTWÄSCHE: 22 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.