Dieses geschmackvoll eingerichtete Ferienhaus, ein ehemaliger Ziegenstall, ist der perfekte Ausgangspunkt für viele Entdeckungen. Genießen Sie die ruhige Lage in diesem Doppelhaus, das an ein weiteres Ferienhaus für 2 bis 4 Personen angrenzt. Jedes Haus bietet absolute Privatsphäre. Von hier aus erreichen Sie bequem den Loire-Kanal.
Aktivitäten: Angeln (Angelausrüstung vorhanden), Tischtennis (gemeinsame Nutzung beider Häuser).
Wandern, Radfahren und der 5 km entfernte Tennisplatz im Dorf (gegen Gebühr): Sie haben die Wahl.
Erdgeschoss: Offene Küche/Wohnzimmer, Schlafmöglichkeit für zwei weitere Personen auf dem Schlafsofa (siehe Option), zwei Doppelzimmer. Jedes Schlafzimmer verfügt über ein eigenes Duschbad und ein separates WC.
Eine Terrasse zum Essen oder Entspannen mit direktem Zugang zum Loire-Kanal. Dieses Ferienhaus wurde mit dem Label „Accueil Vélo“ (Radfahrer willkommen) ausgezeichnet. Ein Radweg ist 100 Meter und der Fernwanderweg GR 1 (Große Überquerung des Zentralmassivs) 50 Meter entfernt.
Highlights der Ferienwohnung: bezogene Betten bei Ankunft, Strom und Heizung inklusive.
Flachbildfernseher, Grill oder Grillplatte, optionaler Reinigungsservice, Waschmaschine, Geschirrspüler, Kinderbett, umzäuntes Grundstück, Erdgeschoss, Kinderspielplatz im Freien, elektrische Heizung, Gartenmöbel, Mikrowelle, WLAN oder Internetzugang, Terrasse, Garten, Bauernhof, Bettwäsche inklusive, Gefrierschrank, Langzeitmiete (mindestens 1 Monat), kurzfristige Buchung möglich, Kiosk, Vermieter vor Ort, Parkplatz.
Optionale Zusatzleistungen (vor Ort zu zahlen):
Endreinigung (optional): 50 €
Handtücher pro Person: 5 €
Zusätzliche Person: 20 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.