In der Ruhe eines kleinen Weilers in der Landschaft des Burgunds, ein vollständig renoviertes Haus aus dem Jahr 1856, 20 Minuten von Dijon entfernt. Im Erdgeschoss großes, helles Wohnzimmer mit burgunderfarbenen Steinplatten und Holzofen: Esszimmer, Sitzecke und Küchenbereich. Ein Schlafzimmer mit einem 160 cm breiten Bett und angrenzendem Badezimmer. Separates WC. Keller mit Waschmaschine. Boden alles Parkett: ein Schlafzimmer mit 3 Betten 90 cm, davon 2 Einzelbetten, ein Schlafzimmer mit einem Bett 160 cm, Spielzimmer für Kinder mit einem Zustellbett, Badezimmer mit großer Dusche und 2. WC. Klappbett und Hochstuhl fürs Baby. Parkplatz, Terrasse und privater Garten von 800 m².
In der Nähe: die Seine- und Suzon-Täler mit ihren wildreichen Wäldern, durchzogen von markierten Wanderwegen, erreichbar mit dem Mountainbike. Rennstrecke Prenois. Die Quellen der Seine und die berühmten Sehenswürdigkeiten von Auxois: Flavigny sur Ozerain, MuséoParc Alésia, Château de Bussy-Rabutin, Abtei von Fontenay, Weltkulturerbe. Dijon, die Hauptstadt der Herzöge von Burgund: Museen, der historische Eulenpfad, Märkte unter den Halles, mit Michelin-Sternen ausgezeichnete Restaurants ... Ein Bus nach Dijon fährt durch das Dorf.
Bettwäsche und Holz sind im Preis inbegriffen.
Gebühren und Zuschläge: Endreinigung: 50 €. Handtücher: 5 € pro Person für den Aufenthalt. Elektroheizung nach Verbrauch (8 kWh/Tag im Preis inbegriffen)
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Endreinigung: 60,98 € pro Aufenthalt
- Handtücher: 6,10 € pro Person und Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.