Nur 170 Meter von den Pisten und 290 Meter von den Geschäften entfernt, bietet dieses Apartment die ideale Lage für einen Aufenthalt im Herzen des Skigebiets. Eine kostenlose Shuttle-Haltestelle befindet sich direkt vor dem Gebäude. Das 48 m² große Apartment verfügt über einen nach Süden ausgerichteten Balkon mit freiem Blick auf das Skigebiet. Es befindet sich im 3. Stock (Eingang B3), auf derselben Ebene wie der Haupteingang des Gebäudes.
Schlafgelegenheiten:
Wohnzimmer: Doppelschlafsofa (160 cm).
Schlafzimmer: Zwei Einzelbetten und zwei Etagenbetten (das obere Bett ist nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet).
Badezimmer:
Separates Badezimmer und WC.
Küche:
Backofen, Mikrowelle, Vier-Platten-Cerankochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Filterkaffeemaschine.
Multimedia:
Flachbildfernseher.
Waschmaschine:
Waschmaschine.
Sonstiges:
Skiraum auf Höhe der Fußgängerbrücke, individuelle Elektroheizung, Warmwasser zur Mitbenutzung, Nichtraucherunterkunft. Haustiere auf Anfrage erlaubt. Parkplätze im Freien am Resort.
Paket „Mit Freunden“:
Möglichkeit zur Anmietung eines weiteren Apartments in derselben Anlage (siehe Referenzen: BE32A3 und BE21C3).
Serviceleistungen:
Zusätzlich können zahlreiche Serviceleistungen gebucht werden: Endreinigung, Bettwäscheverleih, Babyausstattung. Profitieren Sie für Ihren Winterurlaub von bis zu 35 % Ermäßigung auf Skipässe und Skiausrüstung. Bettwäsche ist bei allen Buchungen zwischen Dezember und April inklusive (ausgenommen Kurzaufenthalte). Haustiere sind gegen einen Aufpreis pro Tier und Woche willkommen.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.