Diese Wohnung befindet sich im 2. und obersten Stockwerk (ohne Aufzug) eines Dreifamilienhauses in ruhiger Lage und eignet sich ideal für einen erholsamen Aufenthalt. Der unverbaute Blick auf die Berge vom Westbalkon unterstreicht den Charme dieser Bergwohnung.
Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett (140 x 190 cm), ein Badezimmer, ein separates WC und eine voll ausgestattete Küche mit Zugang zum Wohnzimmer. Das Wohnzimmer ist mit zwei Einzelschlafsofas (80 x 190 cm) und zwei Ausziehbetten (80 x 190 cm) ausgestattet. Ein Fernseher und Zugang zum Balkon sind ebenfalls vorhanden.
Zur Unterkunft gehören eine private Garage Nr. 35 (bitte beachten Sie die Maße je nach Einfahrt: H 2,10 m / B 3,50 m oder H 2 m / B 2,50 m – Garage: H 2 m / B 2,10 m / T 4,80 m) sowie ein Skiraum Nr. 35.
Für die Anreise mit dem Auto oder zu Fuß ist je nach Wetterlage möglicherweise spezielle Ausrüstung erforderlich.
Je nach Verfügbarkeit können zusätzliche Leistungen angeboten werden: Bett- und Badwäsche, WLAN-Hotspot, Baby-Set, Küchenwäsche und Endreinigung.
Bei der Ankunft ist eine Kaution zu hinterlegen.
Optionale Leistungen sind vor Ort zu zahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren:
- Mini-WLAN-Hotspot-Miete pro Woche: 49 €.
- Baby-Set: 39 €.
- Badematte: 6,50 €.
- Spannbettlaken für 90-cm-Bett + Handtücher: 34 €.
- Spannbettlaken für 140-cm-Bett + Handtücher: 53 €.
- Küchenset: 6,50 €.
- Endreinigung für 2 Zimmer: 110 €.
- Spannbettlaken für 90-cm-Bett + Handtücher (2 Wochen): 52 €.
- Spannbettlaken für 140-cm-Bett + Handtücher (2 Wochen): 80 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.