CHAMONIX – Zentrum
Diese 41 m² große Wohnung im ersten Stock der Residenz Le Morgane mit Aufzug bietet bequem Platz für vier Personen. Sie verfügt über ein Schlafzimmer mit Doppelbett, ein Zimmer mit Etagenbett, eine offene Küche und ein helles Wohnzimmer – ein modernes und gemütliches Ambiente. Genießen Sie die Südterrasse mit Blick auf den Mont Blanc.
AUFTEILUNG:
- Voll ausgestattete Küchenzeile (Induktionskochfeld, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle, Nespresso-Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster und Waschmaschine)
- Wohn-/Esszimmer mit Smart-TV
- Duschbad mit Handtuchtrockner und Föhn
- Schlafzimmer mit Doppelbett (140 x 190 cm) und Kleiderschrank
- Zimmer mit Etagenbett (80 x 190 cm) und Stauraum
- Große Terrasse
SONSTIGES
- WLAN
- 1 Parkplatz
- Skiraum
- Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet
- Haustiere erlaubt, maximal ein Haustier
- Vor Anreise ist eine Kreditkartenkaution (nicht bar auszahlbar) in Höhe von 800 € zu hinterlegen
- Bushaltestelle 400 m
- Bahnhof 500 m
INKLUSIVE LEISTUNGEN
- Empfang in der Agentur
- Badezimmerartikel
- Bettwäsche (Laken, Handtücher)
- Bezogene Betten bei Ankunft
- Endreinigung (ohne Küche und Müllentsorgung)
NICHT INKLUSIVE LEISTUNGEN
- Kurtaxe (vor Anreise zu entrichten) Ankunft
- Zusätzliche Reinigung auf Anfrage gegen Aufpreis
- Wechsel der Badtextilien auf Anfrage gegen Aufpreis
- Wechsel der Bettwäsche auf Anfrage gegen Aufpreis
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
. Chamonix Babybett : 40.0 € pro Aufenthalt
. Chamonix Babystuhl : 30.0 € pro Aufenthalt
. Tierergänzungsmittel Chamonix : 100.0 € pro Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.