In Chamesson in der Region Châtillonnais, direkt am Seineufer, erwartet Sie ein einzigartiger Ort: ein Kuriositätenkabinett (Outsider-Kunst), ein Café und ein Ferienhaus für zwei Personen.
Das Ferienhaus wurde von Fabien, einem Absolventen der École des Arts Appliqués in Paris, komplett restauriert und eingerichtet. Es befindet sich im Gartengeschoss in ruhiger Lage mit separatem Eingang und besteht aus einem Wohnzimmer mit Smart-TV und Orange-TV-Box, einem Kaminofen (Holz wird gestellt), einer voll ausgestatteten Küche, einem Schlafzimmer mit einem 160x200 cm großen Bett und einem Badezimmer mit ebenerdiger Dusche. Separates WC.
Im privaten, schattigen Garten (Vogelschutzgebiet LPO) können Sie die Ruhe ungestört genießen – nur Vogelgezwitscher unterbricht Ihre Stille.
Genießen Sie die bezaubernde Terrasse direkt am Seineufer. Das Ferienhaus „DES Z'UNS POSSIBLE“, eine wahre Oase der Ruhe, ist der ideale Ort, um neue Energie zu tanken und ein unvergessliches Wochenende oder einen längeren Aufenthalt zu verbringen.
Genießen Sie Spaziergänge im Nationalpark. In der Nähe befinden sich die Quellen von Douix, Mountainbike-Strecken und Wanderwege. Erkunden Sie außerdem die Abtei Fontenay (UNESCO-Weltkulturerbe), das Waldhaus (Maison de la Forêt) in Leuglay, das Museum von Châtillonnais mit seinem Vix-Schatz, die romanische Kirche Saint-Vorles in Châtillon-sur-Seine, das MuséoParc Alésia, das Schloss Bussy-Rabutin, die Abtei Auberive mit ihrem Zentrum für zeitgenössische Kunst. Das Ferienhaus ist all-inclusive (Reinigung, Handtücher und Bettwäsche sind bei Ankunft bezogen), außer für Heizung und Strom, der nach Zählerstand abgerechnet wird (8 kWh/Tag inklusive).
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.