Inmitten des exklusiven und privaten Anwesens Gaou Bénat bietet diese typische Bormes-Steinvilla einen herrlichen Meerblick inmitten unberührter Natur.
Die ca. 75 m² große, nach Osten ausgerichtete Villa mit vier Zimmern verfügt über ein Wohnzimmer mit einer schattigen, 14 m² großen Terrasse, einen Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Kühl-/Gefrierkombination, eine kleine Küche, ein Schlafzimmer mit Etagenbetten, ein zweites Schlafzimmer mit einem Doppelbett (zwei Einzelbetten), ein drittes Schlafzimmer mit Ausziehbett, ein Duschbad und ein separates WC. Die Terrasse bietet Meerblick, der Poolbereich befindet sich unterhalb.
Eingebettet in einen Pinienwald, ist diese typische Familienferienvilla nicht für Insektenphobiker geeignet.
2-Sterne-Ferienhaus
Highlights dieser Ferienvilla: Terrasse mit Pool und Meerblick, ruhige und angenehme Nachbarschaft
Die Villa ist über eine sehr steile Privatstraße erreichbar. Parkplätze für mehrere Fahrzeuge befinden sich hinter dem Haus.
Information: Le Gaou Bénat ist ein privates, umzäuntes Anwesen. Für den Zugang benötigen Sie eine Zugangskarte (50 €), die Sie beim Pförtner erhalten. Eine Kaution von 20 € wird erhoben und Ihnen bei Rückgabe der Karte zurückerstattet.
Die Endreinigung ist inklusive.
Kaution: 300 €
Optionale Serviceleistungen (vor Ort zahlbar, Reservierung vor Anreise erforderlich):
- Handtücher: 6,90 €
- Bettwäsche (Doppelbett): 12,90 €
- Bettwäsche (Einzelbett): 9,90 €
- WLAN-Router (wöchentlich): 39 €
- Badematte: 2,90 € - Geschirrtücher: 1,50 €
- Baby-Set: 35 €
- Haustier: 39 €
- Sonnenschirm: 7,90 €
- Wäschelieferung in die Unterkunft: 7 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.