Dieses klimatisierte Studio-Apartment mit ca. 18 m² befindet sich im Erdgeschoss der Wohnanlage „Les Rives de la Favière“ und verfügt über eine große private Terrasse.
Die Anlage bietet einen Gemeinschaftspool und einen Kinderspielplatz. Der Strand ist nur wenige Schritte entfernt (keine Straßenüberquerung nötig!) und alle Annehmlichkeiten sind in unmittelbarer Nähe.
Innenausstattung:
- Der Hauptraum besteht aus einem Wohnzimmer mit voll ausgestatteter Küche inklusive Kaffeemaschine (SENSEO und Filterkaffeemaschine), Mikrowelle, Zweiflammenkocher, Minikühlschrank und Fernseher. Für zusätzlichen Komfort sorgt ein elektrischer Rollladen.
- Ein Badezimmer und ein Etagenbett bieten zwei Schlafplätze.
Außenausstattung:
- Die Terrasse, ideal zum Sonnenbaden, ist mit einer manuellen Markise, einem Tisch, Stühlen und zwei Sonnenliegen ausgestattet.
Diese Unterkunft ist perfekt für einen entspannten Urlaub. Strand, Restaurants und Geschäfte sind bequem zu Fuß erreichbar.
Vorteile:
- Residenz mit Swimmingpool (geöffnet von Juni bis September), Tennisplätzen und Strandlage
- Große Terrasse
- Ruhige Lage im Herzen von La Favière (in unmittelbarer Nähe zu Unterhaltungsmöglichkeiten, Kinderspielplätzen, Restaurants, Eisdielen und allen Annehmlichkeiten)
Folgende Leistungen sind optional und gegen Aufpreis erhältlich (bitte kontaktieren Sie uns):
- Verleih und Aufziehen von Bettwäsche und/oder Handtüchern bei Ankunft
- Verleih von Babyausstattung (Reisebett mit Matratze, Hochstuhl, Babybadewanne)
Optionale Leistungen, die vor Ort zu bezahlen und vor Ihrer Ankunft zu reservieren sind:
- Doppelbettwäsche: 25 €
- Einzelbettwäsche: 20 €
- Handtuchset pro Person: 10 €
- Babybett + Matratze: 20 €
- Haustierzuschlag: 35 €
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.