Marie-Caroline freut sich, Sie willkommen zu heißen. Das Ferienhaus ist ein freistehendes Haus gegenüber dem gleichnamigen Herrenhaus, dem Wohnsitz der Eigentümerin. Es liegt auf einem bewaldeten Grundstück in ihrem Garten und verfügt über eine private Terrasse. Die Terrasse ist ruhig gelegen und nach Osten ausgerichtet – ideal für ein gemütliches Frühstück.
Erdgeschoss: Wohnzimmer mit TV, voll ausgestattete offene Küche, Duschbad und separates WC.
Obergeschoss: 3 Schlafzimmer (2 mit Doppelbetten, das dritte mit zwei Einzelbetten), 1 Badezimmer (mit Eckbadewanne) und separates WC.
Das Anwesen ist von 60 km gut gepflegten und markierten Wanderwegen umgeben. Wenn Sie mit Ihrem Pferd wandern möchten, sind Sie ebenfalls herzlich willkommen. Wir bieten Ihnen eine Box mit automatischer Tränke oder einen Paddock mit sicherem Elektrozaun. Bettwäsche und Heu können von der Gastgeberin bereitgestellt werden.
Vorteile des Ferienhauses: Bettwäsche und bezogene Betten bei Ankunft, Handtücher und Strom sind im Preis inbegriffen.
Zusätzliche Kosten fallen an: Holzheizung (10 €/Korb), Pferdeunterkunft auf Anfrage.
Ausstattung: Flachbildfernseher, Grill oder Grillplatte, optionaler Reinigungsservice, Waschmaschine, Geschirrspüler, Kamin, Pelletofen, Kinderbett, Babyausstattung, Elektroheizung, Gartenmöbel, Mikrowelle, WLAN oder Internetzugang, DVD-Player, Flachbildfernseher, Terrasse, Garten, Haustiere erlaubt, Bettwäsche inklusive, Handtücher vorhanden, Gefrierschrank, kurzfristige Buchung möglich, Eigentümer vor Ort, freistehendes Haus, Parkplatz.
Optionale Zusatzleistungen (vor Ort zu zahlen):
Endreinigung (optional): 70 €.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.