ARCACHON, IN DER NÄHE DES STADTZENTRUMS (400 METER VOM CHÂTEAU DEGANNE - CASINO ENTFERNT): PRIVATER STRANDZUGANG!
Dieses Apartment mit einem Schlafzimmer befindet sich im 2. Stock eines charmanten Strandhauses und bietet direkten Strandzugang. Vom Wohnzimmer aus genießen Sie einen herrlichen Blick auf den Garten und vom Westbalkon auf die Bucht von Arcachon.
Im Eingangsbereich befindet sich ein Kleiderschrank, der in ein nach Westen ausgerichtetes Schlafzimmer mit Doppelbett und Kommode führt. Das WC ist separat vom Badezimmer, das mit einer Waschmaschine ausgestattet ist. Das helle, nach Süden und Westen ausgerichtete Wohnzimmer verfügt über ein Doppelschlafsofa, einen großen Fernseher und einen Essbereich mit Zugang zum Südbalkon. Die separate Küche ist mit einem kleinen Kühlschrank, einer Mikrowelle und einem 4-Flammen-Gasherd ausgestattet. Der ca. 18 m² große, nach Süden und Westen ausgerichtete Balkon ist möbliert. Ein eigener Außenstellplatz steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Die sichere Unterkunft verfügt über einen Aufzug und garantiert so einen ruhigen Aufenthalt.
Dieses Apartment besticht durch seine ideale Lage mit direktem Zugang zum Privatstrand und in unmittelbarer Nähe zu den Sehenswürdigkeiten des Stadtzentrums.
Bitte beachten Sie, dass Haustiere nicht erlaubt sind. Bettwäsche wird nicht gestellt, kann aber über unseren Partner LocLinge (Gutscheincode: vacances33) gemietet werden. Eine Reiserücktrittsversicherung ist optional. Die Endreinigung ist inklusive (nach der üblichen Instandhaltung der Unterkunft während Ihres Aufenthalts). Diese möblierte Ferienunterkunft wurde im Mai 2025 von Gironde Tourisme mit 2 Sternen bewertet.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.